Diese Meldung wurde am 18.07.2024 via api erstellt.
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Vielen Dank für Ihre Meldung!
Der gemeldete Schaden am Gehweg liegt im Zufahrtsbereich eines Anliegers. Nach dem Bay. Straßen- und Wegegesetz handelt es sich bei Zufahrten um eine Sondernutzung. Somit ist der Grundstückseigentümer für den Unterhalt zuständig.
Ihr Anliegen ist bereits bekannt und es sind entsprechende Maßnahmen für die Zukunft geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Hof
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Unser Außendienst bzw. zuständiger Mitarbeiter wurde informiert und wird ihr Anliegen prüfen.
Nach Prüfung Ihres Anliegens, erhalten Sie eine gesonderte Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Hof
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